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Kenntnisprüfung Humanmedizin NRW

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Am Anfang eine Feststellung: 
Die Kenntnisprüfung Humanmedizin ist prinzipell zu schaffen, allerdings gibt es eine extrem hohe Durchfallquote.

Hierbei sollte allerdings auch erwähnt werden, dass auch bei den deutschen Studenten im ersten Versuch ein hoher Anteil das Medizinexamen nicht besteht.

Ich verfolge seit längerer Zeit die Publikationen und die Suche der Ärzte nach Protokollen und Ablaufbeschreibungen der Kenntnisprüfungen. Hierbei zeichnet sich deutlich ab, dass einige Prüfungsorte und die damit verbundenen Prüfungskommissionen für "hohe Durchfallquoten" gefürchtet sind.  Zweifelsohne hängt es oft von den regionalen Zuständigkeiten und den damit eingesetzten Prüfungskommissionen ab, ob Prüfungsteilnehmer (sogar) mit identischen Ausbildungen und Zeugnissen bestehen.

Leider sind die Ergebnisse der Kenntnisprüfungen mangels fehlender Aufzeichnungen nur selten angreifbar.

Anzahl Wiederholungsprüfungen Medizin begrenzt


Nach 2 nicht bestandenen Wiederholungsprüfungen ist die Laufbahn des Mediziners in den meisten Fällen in Deutschland beendet.

"Die Zulassung zur Prüfung erfolgt per Bescheid durch das LPA in Düsseldorf. Sie kann nur erfolgen, wenn bei Ihnen Ausbildungsdefizite festgestellt wurden bzw. Sie auf eine gutachterliche Überprüfung Ihres Studienabschlusses verzichtet haben und Sie die Prüfung nicht bereits endgültig nicht bestanden haben.

Die Kenntnisprüfung Humanmedizin kann insgesamt zweimal wiederholt werden"

Quelle: LPA Düsseldorf

Ich bewundere und bedaure die Mediziner, die oft optimistisch und sehr gut vorbereitet in eine Kenntnisprüfung gehen und dann "am Boden zerstört" mit einem vernichtenden Prüfungsergebnis nach Hause kommen. Es darf Ihnen versichert werden, dass es in den meisten Fällen nicht an Ihrer Ausbildung gelegen hat. Anerkannte promovierte Spezialisten, die in ihrem Heimatland die Abschlüsse mit Auszeichnung bestanden haben scheitern hier wegen eines "sprachlichen Defizits" weil sie z.B. bei einem Unfallopfer im Bericht nicht den Unterschied zwischen einem Motorroller und einem Motorrad erklären können.

Das kann es doch nicht sein.  Was hat das überhaupt noch mit medizinischen Kenntnissen zu tun ?

Regelmäßig gibt es den Foren die Hinweise, dass die Kenntnisprüfungen doch ganz einfach seien und man sich nicht durch negative Berichte entmutigen lassen soll. Das kann ganz sicher temporär auf einige Prüfungsorte zutreffen und vor einigen Jahren noch einfach gewesen sein. Allerdings sind die Maßstäbe überall strenger geworden.

Die Approbationsbehörden tauschen sich inzwischen länderübergreifend aus, um den Approbationstourismus einzudämmen.

Nach 2 nicht bestandenen Wiederholungsprüfungen ist für Humanmediziner FINITO  =  Schluss !

Faszinierend  auch der Ansatz:  Ich probiere es einfach erst einmal und kann ja immer noch wiederholen.
In vielen Fällen wird dann leider zu spät nach dem ersten Nichtbestehen doch vorsichtshalber ein Rechtsanwalt aufgesucht und es beginnt schnell ein Verwaltungsverfahren.

Jetzt gibt es leider oft ein deutliches Problem
Die Verwaltungsbehörde begründen gegenüber dem Gericht die Ablehnung der Approbation stets auch damit, dass Sie ja bereits die Kenntnisprüfung nicht bestanden haben. Hierbei spielt es keine Rolle, woran es gelegen hat.  

Dadurch haben Sie dann deutlich schlechtere Karten vor dem Verwaltungsgericht, weil die Behörde ja den Beweis hat und annimmt, dass Sie keine gleichwertige Ausbildung haben.


Sie sollten stets ALLES versuchen, eine Kenntnisprüfung zu vermeiden.


Wie ich Sie dabei unterstützen kann, finden Sie hier.

Kenntnisprüfung Humanmedizin Quote und Prüfungsablauf

Ich werde regelmäßig nach den Erfolgsaussichten einer KP Kenntnisprüfung gefragt. Eine Standardantwort hierfür kann es nicht geben, weil die Ausbildungen der Mediziner nach den Herkunftsländern stark variieren. Hinzu kommt, dass die Bundesländer unterschiedliche Detailhandhabungen haben. Sehen wir uns zunächst einmal Inhalte und Ablauf einer Kenntnisprüfung Humanmedizin in NRW an.


Vorgaben durch das LPA Landesprüfungsamt Düsseldorf  


   
Inhalt und Ablauf der Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, die sich im Wesentlichen an den Vorgaben des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach der ÄApprO orientiert.

1. Patientenvorstellung

- Die Prüfungskommission weist Ihnen im Rahmen der Patientenvorstellung eingangs einen Patienten zur Anamneseerhebung und Untersuchung unter Aufsicht zu.
- Hierüber fertigen Sie einen schriftlichen Bericht, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält.
- Der Bericht wird nach Fertigstellung von einem Mitglied der Prüfungskommission gegengezeichnet und muss beim Prüfungstermin vorgelegt werden. Er ist Gegenstand der Prüfung und in die Bewertung einzubeziehen.
- Der Zeitrahmen für die Anamneseerhebung/ Untersuchung bzw. die Erstellung des Berichts wird von dem aufsichtsführenden Kommissionsmitglied aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen Behandlungsfalls festgelegt; er sollte die Dauer von jeweils 30 Minuten nicht überschreiten.

 


2. Mündlich-praktische Prüfung

- Die mündlich-praktische Prüfung findet am selben Tag in Gruppen mit bis zu vier Kandidaten statt. Jeder Kandidat soll nicht länger als 90 Minuten geprüft werden. Berücksichtigen Sie bitte, dass sich die tatsächliche Gesamtdauer der Prüfung aus der Anzahl der teilnehmenden Kandidaten ergibt.

Bitte planen Sie in jedem Falle noch zusätzliche Zeit ein für die Beratung der Prüfungskommission  und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

- Die Prüfung erstreckt sich grundsätzlich auf die Kernbereiche

Innere Medizin
Chirurgie

Ergänzend werden stets Aspekte aus 5 weiteren Querschnittsbereichen abgefragt

Notfallmedizin
Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
Bildgebende Verfahren
Strahlenschutz
Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung

 

Das Prüfungsgespräch bezieht sich zunächst auf die Patientenvorstellung.

Danach erhalten Sie weitere fächerübergreifende praktische Aufgaben mit Schwerpunkt auf den für den ärztlichen Beruf wichtigsten Krankheitsbildern und Gesundheitsstörungen.

- Insgesamt orientieren sich die Fragestellungen an den Anforderungen der ärztlichen Praxis.

- Bei unzureichenden Sprachkenntnissen kann die Prüfung abgebrochen werden.
Eine bestehende Berufserlaubnis kann in diesen Fällen aus Patientenschutzgründen widerrufen werden.


Zur Zeit erarbeitet das LPA Landesprüfungsamt in Düsseldorf einen einheitlichen Gegenstandskatalog für ganz NRW


Beispiel QB „Klinische Pharmakologie/ Pharmakotherapie“

Grundlagen

•Wo und wie wirken Medikamente?
•Darreichungsformen, Metabolismus
•Dosis-Wirkungsbeziehung
•Wechselwirkungen

Spezielle Patientengruppen

•Therapie in der Schwangerschaft/Stillzeit
•Therapie im Kindesalter

Therapieformen

•Kardiovaskuläre Erkrankungen
•Atemwegserkrankungen
•Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
•Stoffwechselerkrankungen
•Affektive Erkrankungen
•Schmerzbehandlung

Spezielle Medikamentengruppen

•Antibiotika
•Zytostatika
•Narkotika


Beispiel QB „Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung“

Orientierende Kenntnis über

•Heilberufsgesetz und Berufsordnungen
•Patientenrechtegesetz
•Patientenverfügungen
•Betäubungsmittelgesetz
•Transfusions- und Transplantationsgesetz
•Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
•Strahlenschutzverordnung
•Strafgesetzbuch
-Vorsätzliche Tötung / Körperverletzung (§§ 212, 223 StGB)
-Fahrlässige Tötung / fahrlässige Körperverletzung (§§ 222, 229 StGB)
-Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB)
-Tötung auf Verlangen/ Ärztliche Sterbehilfe (§ 216 StGB)
-Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
-Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203, 204 StGB)


Entwicklung der Prüfungsergebnisse Kenntnisprüfung Humanmedizin aus einem Vortrag der BezReg Düsseldorf

Die Durchfallquoten sind seit 2014 leider deutlich angestiegen.

Was sind die Gründe hierfür ?


-Einführung der klinischen Patientenvorstellung
- umfangreicherer mündlich-praktischer Teil

- falsche Prüfungsvorbereitung
- zu starke Einbindung in Klinikalltag
- sprachliche Defizite
- verstärkter Wunsch unmittelbar mit Facharztweiterbildung in nicht prüfungsrelevanten Bereichen zu beginnen
- nicht genehmigte Rücktritte/ unentschuldigte Säumnis


Ein interessanter Vortrag als PDF downloadbar, den man sich ansehen sollte:
Quelle:  Vortrag des LPA Landesprüfungsamtes   "Die neue Kennntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte, Herne, 19.1.2016

 

 

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