Schlagwort: Approbationsunterstützung

  • KP Erlabrunn Sachsen 29.11.2023

    KP Erlabrunn Sachsen 29.11.2023

    Teilen

    Bericht über eine erfolgreich abgelegte Kennnisprüfung Medizin.

    Ich möchte mich bei MediDoceo Fr Dr. Christ und allen Kollegen ganz herzlich bedanken.

    Danke für die Details und Glückwunsch zur Prüfung.

    Unterstützung bei der Approbation gebraucht?

     

    BVFS Sachverständiger für Approbationen führt täglich Telefonate mit ratsuchenden Ärzten.

    Für schnelle Auskünfte habe ich jetzt ein SERVICE – Formular entworfen,
    dass ihr hier (klicken) findet.

    Ihr könnt mit dem Formular völlig kostenlos eure Frage stellen, die ich auch bei Bedarf an einen Rechtsanwalt weiterleite.

    Oft taucht die Frage auf, was ich als Sachverständiger für Sie tun kann.
    Immer wichtiger wird die Frage bei der Einreichung kompletter Unterlagen, da sich die Prüfungskriterien sehr verschärft haben.

    Hier die passenden Informationen. Einfach anklicken …..


    Ich skype auch gerne mit Ihnen unter   SKYPENAME  —> Wilhelm Gerner  bitte  mit Terminvereinbarung für Skype    0163 7578 774

    Ich werde sehr oft nach einem Rechtsanwalt für die Approbationsverfahren gefragt.
    Seit Jahren arbeite ich mit verschiedenen Kanzeleien zusammen.
    Hier ist meine Empfehlung für ein junges hochmotiviertes Team, das engagiert für Sie bereit steht.

    LM Rechtsanwälte
    RA Martin Leufgen

    Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.

    Kontakt –>  Formular hier

    KENNTNISPRÜFUNG nicht bestanden !
    mehrfach DURCHGEFALLEN

    hier kommt es wesentlich darauf an, ob vorher eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt wurde.
    Ohne diese vorherige Prüfung hilft Ihnen im günstigsten Fall Rechtsanwalt Martin Leufgen die nicht bestandenen Prüfungen zu annulieren.

    Kontakt Rechtsanwalt Martin Leufgen
    Tel. 02183 – 8063242

    Erfahrungen Kenntnisprüfung Humanmedizin


    Hallo allerseits,
    ich habe KP am 29.11.23 im Sachsen abgelegt und bestanden.
    Ich möchte mich bei MediDoceo Fr Dr. Christ und allen Kollegen ganz herzlich bedanken. Der Kurs und die Diskussionen in dieser Gruppe waren sehr hilfreich.


    Mein Prüfungsort war Erlabrunn Kliniken.
    Kommission- Innere Medizin, Orthopädie und Kardiologie

    Mein Fall war bilaterale periphere LAE mit Rechtherzbelastung mit einer partialen respiratorischen Insuffizienz, Rippenfraktur der 5. Rippe re.

    Fall-
    85-jährige Patientin stellte sich in ZNA in Begleitung von ihrer Tochter aufgrund der seit 1 Woche bestehenden progredienten Verschlechterung der Belastungsdyspnoe. Die Patientin berichtete über eine Verschlechterung von einer stabilen NYHA II Dyspnoe seit 2 Jahren auf NYHA III bis Ruhedyspnoe in der letzten Woche. Seit 4 Tagen sei die Dyspnoe mit AP begleitet (retrosternal, 15-20 min in Dauer, ohne Ausstrahlung , Verschlechterung bei Anstrengung ,Verbesserung bei Ruhe, Beunruhigung bei Schmerzen).

    Die Patientin sei vor 5 Tagen zu Hause über Treppen gestolpert und auf der rechten Seite gestürzt – stabile ,stechende, atemabhängige ,rechtseitige untere thorakale Schmerzen (Patientin konnte die beide gut unterscheiden).
    Stabiles Beinödem seit ca 1 J
    Nykturie seit 6 Monaten
    Seit 4 Wochen Spannungsgefühl im linken Bein, kein Umfangsunterschied, in letzter Zeit wenig getrunken, sich wenig bewegt.
    Vorgeschichte-
    aHT, bekannte HFpEF, chr. Obstipation,. Chr Niereninsuffizienz III, Hypothyreose mit Substitution, bds Karpaltunnelsyndrom,Z.n. Spinaliom re Wade, Z.n. COVID 19, Z.n. Cholezystektomie
    Im ZNA – BGA- part. resp. Insuffizienz
    D-dimere erhöht, Troponin erhöht, BNP grenzwertig erhöht
    CT Angio.- bds periphere LAE, Fraktur der 5. Rippe

    stationere Aufnahme-
    Echo- geringe. RHbelastung , EF 51%
    KUS- V Fibularis li Thrombose
    Labor- manifeste Hyperthyreose- Thyroxin abgesetzt
    therap. Antikoagulation – Clexane 0,7 ml x2 sc nach 3 Tagen auf Xarelto umgestellt
    Kompressionsstrumpfe
    Mobilisation mit Physiotherapie – bis zum Laufen im Gang mobilisiert.
    Orthopädisches Konsil- konservative Therapie für Rippenfrakture, Analgesie mit Tilidin


    Fragen –
    zu dem Fall –
    Verdachts- und Differenzialdiagnose – LAE, ak. Dekompensation von Herzinsuffizienz, MI
    Wie kann man das bestätigen /ausschließen ?- LAE (Wells score D- dimere, CTA), HI (NT-pro BNP, ECHO), MI (EKG, Troponin)
    Behandlung von jeder DD
    neue Parameter für Myokardschaden- Copeptin
    LAE Risikofaktoren, Virchow Trias, Prävention

    Kardiologie-
    EKGs- VHF, VHflattern, AVB 3. Grades- Behandlung, lange QT Syndrom- Romano Ward Syndrom, Brugada Syndrom (ich habe nur die Namen erwähnt )

    Innere Medizin-,
    Bild- Erythema migrans- Borreliose- Symptome, Stadien, Diagnostik, Behandlung
    Kurzer Fall- 35-jähriger Mann mit RR- 150/90 – Wie würden Sie das behandeln?- dann haben wir über Diagnostik (Anschluss von sekundären Ursachen) und Behandlung von primärer Hypertonie gesprochen.
    Welche sekundären Ursachen kennen Sie?- OSAS, Nierenarterienstenose, Hyperthyreose, M. Conn, Phäochromozytom (Das habe ich aus Versehen gesagt. Deswegen gab es Fragen darüber aber nichts zu tiefes- Symptomatik, Diagnostik, Behandlung, was macht man präOP- Alpha Blocker Gabe . Wie viel % – Extraadrenal/ Malignität- 10%)
    Was vermuten Sie ,wenn das eine schwangere Frau wäre- Schwangerschaftshypertonie – Unterschied zwischen Schwangerschaftshypertonie, Präeklampsie, Eklampsie, HELLP Syndrom
    Welche Medikamenten – MgSO4 – Worauf achtet man – Urin ausfuhr , Atemdepression und Reflexe
    Andere Indikation für Mg gabe- TdP
    Was ist eine Koniotomie, Was ist Präoxyginierung , wie macht man das (mit Maske, High Flow O2 , Rampposition, NIV) (Ich arbeite zur Zeit in Anästhesie. Deswegen wurden diese Fragen gestellt)

    Orthopädie-
    Ein 17-jährige Mann mit RUB Schmerzen- Differenzialdiagnose, Diagnostik,

    Appendizitis- Diagnostik, Therapie. Schritte von beiden- laparoskopische und konventionelle Appendektomie.
    Darf er für OP ohne Eltern einwilligen ? Ja , ab 16 darf man
    Transfusion, Schweigepflicht
    Bild – Colles Fraktur – Unfallhergang, Behandlung
    Welche ist die häufigste Fraktur in Deutschland (das wusste ich nicht- Colles), 2. häufigste – SHF


    Die Prüfer waren alle sehr nett. Ich habe fast nur mit meinen Notizen und Amboss gelernt. Während der ersten Teil war die Kardiologin häufig reingekommen und hat genau geguckt, wie man die Anamnese erhebt und die Patientin körperlich untersucht. Aber die Atmosphäre war entspannt .

    Ich bedanke mich nochmals und wünsche allen viel viel Erfolg ! Ihr alle schafft es !!

    Stellen Sie Ihre Fragen an mich mit dem Formular


    Mit dem nachfolgenden Formular können Sie mir Ihre speziellen Fragen schicken.
    Bitte beschreiben SIe möglichst genau die relevanten Fakten, damit ich mit den Informationen etwas anfangen kann um Ihnen zu helfen.

    Bitte keine Fragen wie:
    – Wo finde ich Prüfungsberichte ? (Auf der Seite im Suchfeld links)
    – Welches Bundesland ist das beste für mich ? (Kann man nie sagen)
    – Wie lange dauert es bis zur FSP oder KP ? (Die Terminvergabe und die Wartezeit verändert sich ständig und kann zwischen 3 und 12 Monaten liegen)



      Sie haben Fragen an mich?
      Ganz einfach Kontakt aufnehmen

      BVFS Sachverständiger Willhem Gerner

      frage@gerner.email * Hotline 02206 – 911 216

      Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.

      Bitte setzen Sie ein Häkchen in den Kasten und stimmen damit der Datenschutzerklärung zu.

      Seitenaufrufe durch unsere Besucher

      2297298

      Teilen
    • Approbationsverfahren Zahnärzte aus Südamerika

      Approbationsverfahren Zahnärzte aus Südamerika

      Teilen

      Prüfungsberichte und Protokolle –> nach Videostart auf YOUTUBE klicken

      Die Suche ist ganz einfach

      Ich habe ein kleines Video zu Ihrer Information zusammengestellt und beschreibe Ihnen, wie Sie die aktuellen Ergebnisprotokolle und Berichte über FSP Fachsprachprüfungen und Kenntnisprüfungen von verschiedenen Prüfungsorten und Bundesländern finden. Dieses Archiv wird ständig ergänzt.

      Sie finden das Video hier. Klicken Sie bitte auf   https://youtu.be/Ewb-iIcKh-I
      Über ein LIKE bei YOUTUBE würde ich mich sehr freuen.  Danke

       

      Erfahrungsbericht südamerikanische Zahnärzte

      APPROBATIONSVERFAHREN VON SÜDAMERIKANISCHEN ZAHNÄRZTEN 


      EIN ERSTER ERFAHRUNGSBERICHT VON KLAUS SIMON       
      Klaus Simon ist Experte für die Unterstützung von Zahnärzten aus Südamerika  
      Tel. 04464 – 8507    klaus.simon@ewetel.net


      Einleitung / Präambel


       

      In Deutschland haben sich mit dem Berufsanerkennungsgesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geändert. Seit dem Jahr 2012 ist es südamerikanischen Ärzten und Zahnärzten erstmals möglich, unter Beibehaltung der Staatsangehörigkeit ihres südamerikanischen Heimatlandes, in Deutschland die Approbation zu beantragen. Zuvor war es für Ärzte und Zahnärzte aus Südamerika ohne deutsche Staatsangehörigkeit nur möglich, in Deutschland ihren Beruf mit einer zeitlich befristeten Berufserlaubnis auszuüben.

      Die 2012 in Kraft getretenen Veränderungen haben zu einem deutlichen Anstieg der Arbeitsbelastung bei den deutschen Behörden geführt, wobei allerdings der Anteil der südamerikanischen Zahnärztinnen und Zahnärzte extrem gering ist und nicht für diesen Anstieg verantwortlich ist. Daten zu der Anzahl der Approbationsverfahren von südamerikanischen Zahnärztinnen und Zahnärzten sind nach meinen Recherchen im Internet nicht zu finden.Etwa 200 – 300 Personen aus Südamerika beantragen pro Jahr in Deutschland die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation, wobei vermutlich nur ca. 10 Personen (oder geringfügig mehr) Zahnärzte sind.

      Ferner gab es in Deutschland in den letzten Jahren zwei weitere wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit Approbationsverfahren von Zahnärzten:
      -Einführung einer Fachsprachprüfung auf dem Sprachniveau C1
      -Änderung der Definition des Begriffs der wesentlichen Unterschiede bei der Gleichwertigkeitsfeststellung

      Durch die Neudefinition der wesentlichen Unterschiede wird den Inhalten der zahnärztlichen Ausbildung eine größere Bedeutung beigemessen. Aus diesem Grunde verlangen die Approbationsbehörden zur Prüfung der Gleichwertigkeit ein detailliertes Curriculum (Syllabus).


      Von den südamerikanischen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die in Deutschland die Approbation beantragt haben, haben sich einige Zahnärzte freiwillig bereiterklärt, auf die Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Kenntnisstandes zu verzichten und stattdessen direkt die Kenntnisprüfung abgelegt. Mir sind mehrere Fälle sowohl positiv als auch negativ verlaufener Kenntnisprüfungen von südamerikanischen Zahnärzten bekannt.

      Die Überprüfung der Gleichwertigkeit der südamerikanischen Universitätsausbildung mit derjenigen in Deutschland führt regelmäßig zu dem Ergebnis, dass die südamerikanische Ausbildung nicht gleichwertig ist. Dennoch sind mir mehrere Fälle aus Brasilien, Kolumbien und Peru bekannt, wo die Approbation ohne Kenntnisprüfung erlangt wurde; die Zahnärzte konnten die durch die Behörde festgestellten Defizite durch Berufserfahrung und Fortbildungen ausgleichen.


      Wo liegen die Probleme?


      Die zahnmedizinische Ausbildung dauert in Südamerika, je nach Land bzw. Universität, 4 bis 6 Jahre. In manchen Ländern ist eine Internatur vorgeschrieben, deren Dauer 6 oder 12 Monate betragen kann. Insgesamt sind die Unterrichtsstunden mindestens auf deutschem Niveau, oft höher. Soweit so gut.

      Beim Vergleich der Curricula fällt auf, dass in Südamerika in der Regel integrierte Behandlungskurse (z.B. Klinik Erwachsene oder Klinik Kinder) angeboten werden, aus deren Namen man oft nicht auf die Inhalte der Kurse schließen kann. Ferner fehlen in den Fächerlisten oft eigenständige Kurse mit medizinischen Inhalten, wie Innere Medizin, HNO oder Hautklinik. Dies bedeutet nicht, dass diese Fächer in Südamerika nicht unterrichtet würden; vielmehr ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Ausbildungsinhalte in anderen Kursen mit abweichendem Namen enthalten sind. Diese Umstände können jedoch dazu führen, dass die deutschen Approbationsbehörden oder die von ihnen beauftragten Gutachter fälschlicherweise annehmen, dass in der südamerikanischen Ausbildung bestimmte Fächer nicht oder nur unzureichend unterrichtet wurden.

      Schaut man sich die Intensität der Ausbildung in den einzelnen zahnmedizinischen Kernfächern an, so fällt auf, dass es erhebliche Unterschiede zur deutschen zahnmedizinischen Ausbildung gibt: In Südamerika werden Zahnerhaltungskunde und oft auch Chirurgie mit deutlich mehr Stunden unterrichtet als in Deutschland, wohingegen Kieferorthopädie und meistens auch Prothetik mit deutlich weniger Stunden unterrichtet werden.

      Die deutschen Approbationsbehörden geben daher häufig als Begründung für die Nicht-Gleichwertigkeit der südamerikanischen zahnmedizinischen Ausbildung an:
      -Defizite in Kieferorthopädie und Prothetik
      -Teilweise auch das Fehlen gewisser medizinischer Fächer

      Sehr oft haben die Zahnärzte insbesondere für Kieferorthopädie keine Fortbildungen und keine mit aussagekräftigen Arbeitszeugnissen belegte Berufserfahrung zum Defizitausgleich, so dass nur die Kenntnisprüfung übrig bleibt, um die deutsche Approbation zu erlangen.

      Weitere Probleme und Verzögerungen im Approbationsverfahren bereiten häufig fehlende Dokumente oder fehlende Beglaubigungen (Apostille oder Legalisierung durch die deutsche Botschaft) von offiziellen Dokumenten (z.B. der Universität).


      Welche Fehler werden von südamerikanischen Zahnärzten gemacht?


      In allen mir bekannten Fällen ist die Qualität der aus Südamerika mitgebrachten oder nachträglich beschafften Dokumente nicht zufriedenstellend. Die Zahnärzte prüfen häufig ihre Dokumente nicht mit der notwendigen Sorgfalt und bemühen sich auch gelegentlich nicht hinreichend um die Ausstellung korrigierter Dokumente. Beispiele sind Dokumente ohne Apostille, detaillierte Curricula (Syllabus) mit unvollständigen oder fehlerhaften Kursbeschreibungen, widersprüchliche Angaben zwischen Syllabus und Fächerliste mit Unterrichtsstunden, bis hin zu Arbeitszeugnissen, die außer dem Beschäftigungszeitraum keine inhaltlichen Angaben zur durchgeführten zahnärztlichen Tätigkeit machen.

      Ferner ist festzustellen, dass die ausländischen Zahnärzte sich oft erst relativ spät um fachkundige Beratung oder Unterstützung bemühen. Dies erfolgt häufig erst dann, wenn sie bereits die Approbation beantragt haben und dann Probleme mit der Behörde auftreten. Dann sind häufig schon Dokumente an die Behörde geschickt worden, die nicht hinreichend geprüft wurden und die eigentlich hätten korrigiert werden müssen.

      Ein weiterer Fehler ist, dass die in Deutschland möglichen 2 Jahre Berufserfahrung mit einer Berufserlaubnis nicht gezielt zum Defizitausgleich genutzt werden. In der Regel streben ausländische Zahnärzte zunächst eine Berufserlaubnis an, suchen sich eine Arbeitsstelle und stellen, nachdem sie schon einige Zeit mit der Berufserlaubnis gearbeitet haben, den Approbationsantrag. Zu dem Zeitpunkt der Beantragung einer Berufserlaubnis hat der Zahnarzt häufig keine Information, in welchen Fächern er Defizite hat, da seine Dokumente nicht ausgewertet wurden. Wenn er dann in einer Zahnarztpraxis gearbeitet hat, in der kein KFO gemacht wird, wäre es für ihn fatal, wenn dann die Auswertung seiner Dokumente im Nachhinein zeigt, dass er ein Defizit in KFO hat. Die Auswertung der Dokumente sollte daher möglichst früh, am besten vor einer Arbeitsaufnahme, erfolgen.


      Weitere Probleme


      Von den südamerikanischen Dokumenten, die bei der Approbationsbehörde eingereicht werden, müssen deutschsprachige Übersetzungen von einem beeidigten Übersetzer beigefügt werden. Die Anfertigung der Übersetzungen durch einen offiziellen Übersetzer verursacht hohe Kosten.

      Wenn man mit südamerikanischem Studium die Kenntnisprüfung vermeiden möchte, muss man auf alle Fälle diverse Kursbeschreibungen des Syllabus ins Deutsche übersetzen lassen. Mir ist sogar ein Fall bekannt geworden, in dem die Approbationsbehörde die Übersetzung des kompletten Syllabus gefordert hat. Hier geht es um viele Tausend Euro Übersetzerkosten. Hier kann es oft hilfreich sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um die Anzahl der notwendigen Übersetzungen auf das notwendige Maß zu reduzieren.

      Ferner besteht die Hoffnung, dass zukünftig durch die neue Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der ZAB in Bonn auch spanischsprachige Dokumente geprüft werden und der Syllabus nicht mehr übersetzt werden muss.


      Empfehlungen


      Bereits im Heimatland sollten die südamerikanischen Zahnärztinnen und Zahnärzte mehr Zeit und Sorgfalt dem Thema Beschaffung und Prüfung ihrer Dokumente widmen.

      Hierzu gehören insbesondere die Beschaffung einer personalisierten Fächerliste mit Unterrichtsstunden, möglichst getrennt nach Vorlesungen und Praktika, sowie eines personalisierten detaillierten Curriculums (Syllabus). Eine sorgfältige frühzeitige Prüfung der Dokumente erspart eine spätere Rückreise zur Korrektur der Dokumente durch die Universität. Bei der Prüfung der Dokumente sollte kontrolliert werden, dass die Kursnamen und Kursnummern in den Dokumenten korrekt sind, die Kursbeschreibungen aus dem richtigen Jahr sind und dass die Angaben zu Unterrichtsstunden und Credits nicht widersprüchlich sind.
      Die Dokumente der Universität sollten offiziell beglaubigt werden (Apostille oder Legalisierung durch die deutsche Botschaft).

      Bei der Beschaffung von Arbeitszeugnissen ist darauf zu achten, dass die in Deutschland existierenden Anforderungen an Arbeitszeugnisse, die zum Defizitausgleich im Rahmen des Approbationsverfahrens vorgelegt werden sollen, eingehalten werden. Typische südamerikanische Arbeitszeugnisse erfüllen diese Anforderungen nicht! Es werden in Deutschland für das Approbationsverfahren Arbeitszeugnisse benötigt, die viel detaillierter sein müssen und auch inhaltlich die ausgeübten Tätigkeiten beschreiben müssen.

      In Deutschland angekommen, hat natürlich erst einmal die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse Priorität. Je besser die Sprachkenntnisse, umso einfacher kommt man später in einer deutschen Zahnarztpraxis zurecht.

      Vor Beantragung der Berufserlaubnis und bevor teure Übersetzungen bei einem beeidigten Übersetzer in Auftrag gegeben werden, ist es ratsam, sich einen fachkundigen Berater zu suchen, der die vorhandenen Dokumente auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit prüft und der auch in der Lage sein sollte, die meist spanischsprachigen Universitätsdokumente hinsichtlich Defiziten zur deutschen zahnmedizinischen Ausbildung auszuwerten. Benötigt wird also idealerweise eine Person, die sich gut mit Zahnmedizin auskennt, die die notwendigen Sprachkenntnisse hat (spanisch bzw. portugiesisch), die die in Deutschland geltenden Vorschriften und Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Approbationen kennt und die auch den Aufbau und die Inhalte des deutschen Zahnmedizinstudiums kennt. Ideal wäre eine Kombination aus Rechtsanwalt und Zahnarzt mit entsprechenden Sprachkenntnissen.

      Sofern Chancen bestehen, die Approbation ohne Kenntnisprüfung zu bekommen, und dies ist sehr häufig der Fall, und man auch gewillt und finanziell in der Lage ist eventuell mehrere Tausend Euro für Übersetzungen auszugeben, sollte auf alle Fälle eine detaillierte Auswertung des Syllabus vorgenommen werden. Die vorhandenen Defizite sollten ermittelt und eine Strategie zur Kompensation der Defizite erarbeitet werden. Diese Strategie kann in der Absolvierung bestimmter Fortbildungskurse und der gezielten Auswahl von Zahnarztpraxen bei einer Berufstätigkeit in Deutschland mit einer Berufserlaubnis bestehen, z.B. 18 Monate Tätigkeit als allgemeiner Zahnarzt mit möglichst hohem Anteil Prothetik und 6 Monate Tätigkeit in einer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie.

      Die Möglichkeit einer Berufstätigkeit in Deutschland mit einer Berufserlaubnis sollte auf alle Fälle gezielt genutzt werden. Diese Tätigkeit ist von der Approbationsbehörde als Berufserfahrung defizitkompensierend zu berücksichtigen. Mit viel Glück ist es in Einzelfällen auch möglich, die Zeit mit Berufserlaubnis über 2 Jahre hinaus auszudehnen.

      Da die Bearbeitung eines Approbationsantrages in der Regel längere Zeit in Anspruch nimmt, ist es empfehlenswert, bereits deutlich vor Ablauf der Berufserlaubnis den Approbationsantrag bei der Behörde einzureichen.

      Die Approbationsbehörden stellen in der Regel Info-Dokumente und auch einige Formulare für den Approbationsantrag im Internet bereit. In diesen Info-Dokumenten findet man aufgelistet, welche Dokumente bei der Behörde einzureichen sind.

       

      Basierend auf meinen Erfahrungen ist es sehr empfehlenswert, dem Approbationsantrag zusätzliche Dokumente beizufügen und sich hierfür professionelle Hilfe zu holen.

      Da bei südamerikanischen zahnmedizinischen Studiengängen die Fächerlisten nicht 1:1 mit den Fächerlisten deutscher Universitäten übereinstimmen, ist es sinnvoll, ein Dokument zu verfassen, in dem Erläuterungen zum Zahnmedizin-Studium in Südamerika gegeben werden und in dem z.B. erläutert wird, in welchem Kurs der südamerikanischen Zahnmedizin-Ausbildung Unterrichtsinhalte Innere Medizin, HNO, Hygiene, Dermatologie oder Werkstoffkunde enthalten sind, sofern hierfür keine eigenen Kurse existieren.


      Danke an Klaus Simon für diese detaillierte Ausarbeitung für südamerikanische Zahnärzte.

      unsere Besucherzahl

      2297298

      Fachsprachprüfung Kommentar

      Meine Informationen und Kontaktdaten für Sie


      Wenn Ihnen der Beitrag gefallen hat, würde ich mich über ein  “gefällt-mir” Klick unten auf der Seite sehr freuen.
      Sie können diesen Blog rechts durch Angabe Ihrer eMail abonnieren und erhalten dann bei Erscheinen sofort neue Seiten, aktuelle Informationen und Diskussionen per eMail.


      Diese Seiten sollten Sie unbedingt kennnen

       

       


      Klicken für eine direkte Kontaktaufnahme oder rufen Sie mich an

      Hotline für Sie
      02206 – 911-216
      0163 7578-774

      Wenn Sie Informationen
      für mich haben

      Für eine eMail an mich

      Teilen
    • FSP München September 2017 nicht bestanden

      FSP München September 2017 nicht bestanden

      Teilen

      Kurz zur aktuellen Situation gesagt

      Durchfallquoten der Fachsprachprüfung



      Viele Telefonate zeigen mir leider ein anderes Erfahrungsbild als viele FaceBook Beiträge.



      Liebe Ärzte und Zahnärzte,

      ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über “sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote” berichten.

       

      Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht). Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über ihre Prüfungen berichten.

      Ärzte und Zahnärzte mit negativen Erfahrungen (die durchgefallen sind) vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja davon erfahren. Hinzu kommt, dass man (vermutlich in einigen Kulturen) anscheinend nur ungern zugibt, dass man etwas nicht geschaft hat.

      Oft wird die Fachsprachprüfung zu einer Kenntnisprüfung auf hohem Niveau auf das man sich gut vorbereiten sollte. Schnell kennt man wesentliche Begriffe nicht, wie wir nachfolgend aus dem authentischen Bericht einer Ärztin erfahren.


      Leider habe ich viele Begriffe nicht gekannt

      Bericht über nicht bestandene Fachsprachprüfung


      Danke an die Ärztin, die uns von einer nicht bestandenen Fachsprachsprachprüfung in München berichtet.   Es scheiterte hier an den eingestandenen Unkenntnissen über einige Begriffe.  Danke für den fairen Bericht.



      Also… Ich hatte gestern FSP in München und leider habe ich nicht bestanden.

      Zuerst möchte ich sagen, dass überhaupt nicht fair ist, dass viele Leute die bestanden oder nicht bestanden haben, hinterher kein Wort schreiben. Ich weiß, es ist nicht leicht, wenn jemand das nicht schafft aber aber vielleicht kann eine hier veröffentlichte Erfahrung jemandem helfen. Jeder will wissen, wie es war und wer es wie und warum geschafft hat.

      Also bitte gebt eure Kenntnisse und Erfahrungen weiter.

      Prüfungsdetails Fachsprachprüfung München

      Ich hatte einen Fahrradunfall mit Knieverletzungen, dabei hat sich der Patient ein wenig an der Oberfläche der Hand verletzt.

      1.Teil

      Der Patient hat praktisch allein aktuelle Anamnese erzählt. Ich habe nur zwei Fragen über den Fall gefragt. Er hat viel geredet manchmal undeutlich, viele Informationen allein gegeben meine Fragen beantwortet.

      Am Ende habe ich ihm gefragt, gibt es etwas was ich ihm nicht gefragt habe und er denkt, dass das wichtig ist. Dann hat er mir über das Rauchen und Alkohol erzählt. Dann hat mich die Frau, die Sprachkenntnisse bewertet hat, in ein anderes Zimmer begleitet. Dabei hat sie mir gesagt, dass das Gespräch super war und dass ich nachher langsam, ruhig und entspannen sprechen soll.
      Sie war wirklich freundlich, wie die Ärzte auch.

      2. Teil

      Die Zeit um Arztbrief zu schreiben, ist sehr kurz. Ich habe nicht geschaft, um Dg., Diff. dg. und Th aufzuschreiben.

      3. Teil

      Ich habe mit Anamnese angefangen, dann hat der Arzt mich ganz deutlich gefragt, also Frage – Antwort. Über die Therapie hat er mich nicht gefragt.


      Meine Fehler waren:

      1. Ich habe nicht gewusst Palma manus auf deutsch sagen. Dann hat er versucht, mich daran zu erinnern.
      2. Genau war mit Patella.
      3. Die Nesselsucht hatte seine Tochter und ich habe nicht gewusst, was das ist.
      4. Ich habe nicht gewusst, wofür er Dimeticon Öl nimmt.
      5. Er hatte Allergie gegen Pollen und hat ein paar Pflanzen erwähnt, aber ich habe das auch nicht gewusst .
      6. Er hatte Kieferoperation, aber ich habe nicht gefragt, was genau war.

      Es gab natürlich viele Fragen, die ich schon richtig beantworten konnte, aber ich wollte hier einfach schreiben, wo meine Fehler waren. So könnt Ihr diese vermeiden und nicht die gleichen Fehler machen.


      Am Ende haben sie mir gesagt, dass sie begeistert sind, wie ich gut deutsch kann und wie ich spreche, aber ich hatte viele Rechtschreibfehler und ich war selber schuld, dass ich bei dem Patienten manche Begriffe nicht nachgefragt habe, die mir undeutlich oder unbekannt waren. Damit besteht die Gefahr, dass ich etwas wichtiges übersehen konnte. 


      Und die Frau hat mir gesagt, ich kann in drei Monaten die Prüfung wiederholen.

      Ich weiß es nicht, wie andere Prüfer sind aber meine waren wirklich nett und wollten mir helfen. Der Fehler lag nur bei mir. Ich empfehle euch, fragt  immer, wenn euch etwas nicht klar ist oder ihr etwas nicht verstanden habt.


      So war bei mir. Ich wünsche euch viel Erfolg!

      Meinung von BVFS Gerner

      FSP Fachsprachprüfung oder KP Kenntnisprüfung ?


      Wo liegt denn da eigentlich noch ein Unterschied?

      Es ist leider  in einigen wenigen Bundesländern deutlich zu beobachten, dass Prüflinge durchfallen, weil Sie falsche Einschätzungen und Diagnosen abgeben. FSP werden dabei teilweise auf das Niveau einer Kenntnisprüfung gehoben. Auffällig inzwischen, dass Ärzte aus EU eigentlich nur die FSP für die Approbation brauchen. Hier macht man derzeit das bestehen den Ärzten extrem schwer.

      Dabei ist eigentlich genau geregelt:


      Wie läuft die Prüfung ab?  Welche Anforderungen werden gestellt? 


      Die Fachsprachprüfung findet als Einzelprüfung statt. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Prüfer, von denen mindestens einer selber Arzt ist.  Die Prüfung läuft folgendermaßen ab:

      1. Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch

      Dabei muss der Prüfling zeigen, dass er seinen Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen versteht. Er muss sich insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass er in der Lage ist, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patienten und deren Angehörige über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer
      geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.
      Dauer: 20 Minuten

      2. Dokumentation

      In diesem Teil fasst der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen, medizinischrelevanten Informationen in einem Arztbericht zusammen.
      Damit muss er nachweisen, dass er die deutsche Sprache auch schriftlich angemessen beherrscht, um Krankenunterlagen ordnungsgemäß führen und ärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können.
      Dauer: 20 Minuten

      3. Arzt-Arzt-Gespräch

      In diesem letzten Prüfungsteil gibt der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an das ärztliche Mitglied des Prüfungsausschusses weiter. Anschließend werden dem Prüfling Fragen gestellt. Hier muss er zeigen, dass er sich in der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe so klar und detailliert ausdrücken kann, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen oder zahnärztlichen
      Anordnungen und Weisungen Missverständnisse sowie hierauf berufende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind.
      Dauer: 20 Minuten

      Das ärztliche Fachwissen wird in der Fachsprachprüfung nicht überprüft

      Der Sprachtest wurde erfolgreich abgelegt, wenn das Bewertungsgremium zu der Feststellung gelangt, dass der Antragsteller die o. g. Sprachanforderungen erfüllt.

      (Quelle: http://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/service/formulare-checklisten-150498.html)

      Nützliche Hinweise


      Wenn Ihnen der Beitrag gefallen hat, würde ich mich über ein  “gefällt-mir” Klick unten auf der Seite sehr freuen.
      Sie können diesen Blog rechts durch Angabe Ihrer eMail abonnieren und erhalten dann bei Erscheinen sofort neue Seiten, aktuelle Informationen und Diskussionen per eMail.


      Diese Seiten sollten Sie unbedingt kennnen

       

       

       

       

      Diskutieren Sie mit uns hier und posten Sie völlig anonym Ihren Kommentar.
      Die Felder Name und eMail lassen Sie einfach frei. 

      Besucher

      2297298

      Teilen
    • Fachsprachprüfung Düsseldorf

      Fachsprachprüfung Düsseldorf

      Teilen

      FSP Humanmedizin Düsseldorf Juli 2017

      FSP Fachsprachprüfung Humanmedizin


       

      Danke für einen Erfahrungsbericht einer FSP Humanmedizin in Düsseldorf am 25. Juli 2017


      Ich habe die Fachsprachprüfung in Düsseldorf abgelegt, und Alhamdulillah bestanden.

      Fallbeschreibung

      Frau Märtens ist 56 Jahre alt und hat sich bei uns wegen seit einer Stunde aufgetretener Brustschmerzen vorgestellt.
      Des weiteren berichtete die Patientin, dass die Schmerzen stechend seien, strahlen nicht aus, plötzlich aufgetretten seien und mit der Zeit in Intensität zugenommen hätten bis 8 von 10 auf einer Schmerzskala. Die Patientin leide an keine weiteteren Symptomen. Frau Märtens war ziemlich ängstlich und nervös.
      Sie habe keine Vorerkrankungen. Nehme keine Medikamente regelmäßig ein, außer ein Schlafmittel und Beruhigungsmittel (baldrian) bei bedarf.
      Famillie: Mutter sei gesund, Vater habe an MI gelitten und sei mit 56 jahren verstorben.

      NOXEN: habe ich leider nicht gefragt!!!! Das habe ich vergessen.
      Sie sei Taxifahrerin und habe viel Stress bei der Arbeit.
      Geschieden, habe eine Tochter und wohne zusammen mit ihrer Tochter.
      Verdachts Diagnose: Angina pectoris (der Ober arzt hat MI gesagt)


      Fragen

      *was bedeutet Schmerzskala?
      …….hier habe ich von 1 bis 10 gesagt, dann hat der oberarzt gefragt: warum alle haben das falsch gelernt, die


       
       
       
       
       
      SCHMERZSKALA IST VON 0 BIS 10 UND NICHT VON 1 BIS 10


      dann hat er gefragt was bedeutet 0 ?
      -> kein Schmerz.
      *wie hat die Patientin die Schmerzen beschrieben?
      -> stechend.
      *was gibt’s noch von Schmerzarten?
      -> pochend, drückend, klopfend, brennend…….
      *wo können die Schmerzen klopfend sein?
      -> Kopfschmerzen.
      *welche Erkrankung?
      -> Migräne.
      Raucht die Patientin?
      -> das habe ich leider nicht gefragt obwohl es sehr wichtig ist. weil Noxen sind Risikofaktoren…
      ((hier wollte ich beweisen, dass ich das kenne; und habe es nur wegen Stress vergessen!))

      Welches Beruhigungsmittel nimmt die Patientin?
      -> das kenne ich nicht. (Dann hat mir der Oberarzt erklärt, dass es kein Medikament ist sondern eine Pflanzenpräparat!!!???
      In welche Station soll die Patientin stationär bleiben?
      -> Intensiv Station.

      Fachbegriffe

      Ureter, Urethra, PE (Probe Excision!! Das wuste ich nicht), TEP, im, iv, Dyspnoe, CRP, HWI, Z.n, RS(das weiß ich auch nicht??) QRS……..und noch mehr…

      Labor Anruf: Thrombozyten: 70000.

      Meine Erfahrungen

      Ich habe ein paar Fehler gemacht, und mein Anamnesegespräch war nicht so gut, also es geht wirklich um die Sprache, es ist sehr wichtig gut und richtig zu sprechen.
      Der Name der Patientin habe ich auch falsch geschrieben.
      Aber, mein Gespräch mit den Oberärzten war sehr erfolgt und angenehm, sie waren sehr nett und freundlich.

      *ES IST SEHR WICHTIG SEHR GUT DEUTSCH SPRECHEN ZU KÖNNEN 

      * Auch fast alle meine Fragen habe ich schon in der Gruppe Approbation und Kenntnisprüfung on Düsseldorf gelesen, ich danke alle Kollegen, die ihren Erfahrungen schon mit uns mitteilt haben. Deswegen wollte ich auch mein Fall mitteilen um weiter zu helfen und viel Erfolg an alle!!

      Meinung von BVFS Sachverständigen W. Gerner

      FSP Fachsprachprüfung oder KP Kenntnisprüfung ?


      Wo liegt denn da eigentlich noch ein Unterschied?

      Es ist leider  in einigen wenigen Bundesländern deutlich zu beobachten, dass Prüflinge durchfallen, weil Sie falsche Einschätzungen und Diagnosen abgeben. FSP werden dabei teilweise auf das Niveau einer Kenntnisprüfung gehoben. Auffällig inzwischen, dass Ärzte aus EU eigentlich nur die FSP für die Approbation brauchen. Hier macht man derzeit das bestehen den Ärzten extrem schwer.

      Dabei ist eigentlich genau geregelt:


      Wie läuft die Prüfung ab?  Welche Anforderungen werden gestellt? 


      Die Fachsprachprüfung findet als Einzelprüfung statt. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Prüfer, von denen mindestens einer selber Arzt ist.  Die Prüfung läuft folgendermaßen ab:

      1. Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch

      Dabei muss der Prüfling zeigen, dass er seinen Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen versteht. Er muss sich insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass er in der Lage ist, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patienten und deren Angehörige über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer
      geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.
      Dauer: 20 Minuten

      2. Dokumentation

      In diesem Teil fasst der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen, medizinischrelevanten Informationen in einem Arztbericht zusammen.
      Damit muss er nachweisen, dass er die deutsche Sprache auch schriftlich angemessen beherrscht, um Krankenunterlagen ordnungsgemäß führen und ärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können.
      Dauer: 20 Minuten

      3. Arzt-Arzt-Gespräch

      In diesem letzten Prüfungsteil gibt der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an das ärztliche Mitglied des Prüfungsausschusses weiter. Anschließend werden dem Prüfling Fragen gestellt. Hier muss er zeigen, dass er sich in der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe so klar und detailliert ausdrücken kann, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen oder zahnärztlichen
      Anordnungen und Weisungen Missverständnisse sowie hierauf berufende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind.
      Dauer: 20 Minuten

      Das ärztliche Fachwissen wird in der Fachsprachprüfung nicht überprüft.

      Der Sprachtest wurde erfolgreich abgelegt, wenn das Bewertungsgremium zu der Feststellung gelangt, dass der Antragsteller die o. g. Sprachanforderungen erfüllt.

      (Quelle: http://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/service/formulare-checklisten-150498.html)

      Tipps und Hinweise


      Wenn Ihnen der Beitrag gefallen hat, würde ich mich über ein  “gefällt-mir” Klick unten auf der Seite sehr freuen.
      Sie können diesen Blog rechts durch Angabe Ihrer eMail abonnieren und erhalten dann bei Erscheinen sofort neue Seiten, aktuelle Informationen und Diskussionen per eMail.


      Diese Seiten sollten Sie unbedingt kennnen

       

       


      Teilen
    • Geschützt: Gutachterunterstützung für Mediziner

      Geschützt: Gutachterunterstützung für Mediziner

      Teilen

      Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Bitte gib unten das Passwort ein, um ihn anzeigen zu können.


      Teilen
    • Berufserfahrung und Zeugnisse

      Berufserfahrung und Zeugnisse

      Teilen

      Zeugnisse und Berufserfahrung müssen den Anforderungen der Behörden entsprechen

      Zeugnisse und Berufserfahrung


      Während meiner Telefonsprechstunde habe ich immer viel Zeit, mit mit den Problemen und Fragen der Zahnärzte und Ärzte zu beschäftigen.

      Ein Hauptproblem war diesmal, dass der ZA ein nicht sehr aussagefähiges Curriculum hatte und die Appro-Behörde dann nach einem erfolgtem Gutachten die Gleichwertigkeit verneinte.

      Der ZA konnte nicht verstehen, dass seine 12 jährige Berufstätigkeit nicht zum Ausgleich ausreichen würde. Das Problem liegt allerdings in den Details. Wer bestätigt in welcher Form die Berufstätigkeit ?
      Die Behörden verlangen quantitative und qualitative Zeugnisse.

      quantitativ = Mengenangeben, Dauer und belastbare Zahlenwerte
      qualitativ = Inhaltliche Angaben zu den Tätigkeiten

      Wenn diese Angaben nicht vorliegen, können die Gutachter die Berufserfahrung meistens nicht einschätzen oder bewerten.

      Inhaltliche Überprüfung


      Ganz wichtig ist eine Überprüfung auf plausible Daten. Ein falsch ausgestelltes Datum hat in einem Verwaltungsstreit das Gericht an dem Wahrheitsgehalt der vorgelegten Unterlagen zweifeln lassen und der Antragsteller hat verloren. Ganz schlecht ist es, wenn Zeugnisse später korrigiert und ergänzt werden. Dieses führt regelmäßig dazu, dass die Inhalte dann angezweifelt werden und das Zeugnis keinen Wert mehr hat.

      Leider kommt es immer wieder zu fehlerhaften Übersetzungen von Fachbegriffen und Fächern, da die Dolmetscher oft die Materie nicht kennen. Dann wird in der Übersetzung aus Orthopädie schnell einmal Kieferorthopädie.

      Beratung durch mich möglichst vor Einreichung an Behörde


      Sie können vor Einreichung der Zeugnisse unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen.


      Teilen
    • Approbation ohne Kenntnisprüfung

      Teilen

      Approbation ohne Kenntnisprüfung

      In zahlreichen Approbationsverfahren in nahezu allen Bundesländern konnte ich in Zusammenarbeit mit versierten Fachanwälten bereits die Approbation von Ärzten und Zahnärzten aus Drittländern ohne Ablegung einer Kenntnisprüfung erreichen.

      In allen Fällen erfolgten detaillierte Ausarbeitungen. Hierzu waren Nachfragen an den Universitäten, der Vergleich der Studiengänge im Rahmen einer Günstigerprüfung incl. eventueller Praktika notwendig. Eine große Rolle spielte die Berufserfahrung der Mediziner, die quantitativ und qualitativ nachgewiesen werden musste.

      In vielen Fällen stellte sich heraus, dass die Sachbearbeiter der Approbationsbehörden nicht auf dem aktuellen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung waren und Durchführungsbestimmungen leider oft rechtsfehlerhaft umgesetzt wurden.


      Sieg vor dem Verwaltungsgericht

      Das Verfahren mit meiner Frau vor Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht war (nach meinen Informationen) der Durchbruch. Hier wurde anscheinend erstmals durch einen Gerichtsgutachter festgestellt, dass der zuvor schon seit Jahren von der Verwaltung eingesetze Gutachter Prof. Dr. Dr. R anscheinend jahrelang falsches Gutachten mit einer eigenen Vergleichstabelle erstellt hatte. In Köln konnte ich einen weiteren Fall verfolgen, indem das Gutachten eines Prof. Dr. F wiederum durch einen Gerichtsgutachter kritisiert wurde. Die Kammer hielt es schlicht für nicht nachvollziehbar und der Justitiar der Approbationsbehörde hob noch im Gerichtssaal den ablehnenden Bescheid auf und verpflichtete sich, dem Zahnarzt die Approbation zu erteilen. Inzwischen gibt es mehrere Urteile, die die Ansichten von Gutachtern widerlegen.


      Notwendige Dokumentationen


      Die Verfahren, ob gerichtlich oder aussergerichtlich zeigen deutlich, dass für eine erfolgreiche Durchsetzung des Approbationsanspruches nach ZHG und BÄO zwei wesentliche Punkte gibt, die nahtlos zusammen greifen müssen.

      1.  Gezielte Erstellung eine Dokumentation mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen.

      2.  Fachkundige juristische Ausarbeitung durch einen Fachanwalt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.


      Oft spreche ich auch bei der entscheidenden Frage der “wesentlichen Unterschiede” von der 4 Säulen-Strategie zur Überprüfung, ob überhaupt “wesentliche Unterschiede” vorliegen.

      Meine Arbeit als Sachverständiger umfasst dann im Normalfall

      1.) Überprüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit und die Behördenanforderungen (Apostille etc.)
      2.) Stundenauswertung Ihres Studienzeugnisse, bzw. des Diplomanhanges  (auch wenn nicht mehr relevant)
      3.) Günstigerprüfung (welche Vergleichsuni in Deutschland ist die günstigste in Bezug auf Ihre universitären Stunden)
      4.) Fachzuordnung der thematischen Pläne ggf. mit Ihrer Hilfe !
      5.) Erstellung eine entsprechenden quantitativen (nach Stunden) und qualitativen (nach Inhalten) Auswertung Ihrer Unterlagen
      6.) Prüfung der Vollständigkeit (formale Anforderungen) und Aussagefähigkeit Ihrer Berufszeugnisse
      7.) Zeugnisbeispiele nach Behördenanforderungen
      8.) Hotline für Rückfragen und Begleitung bis zur Approbation


      Als BVFS Sachverständiger erstelle ich seit einigen Jahren detaillierte Auswertungen, wobei ich den Ärzten und Zahnärzten im Verfahren genau erkläre, welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden, denn oft scheitern die Approbationsanträge an Kleinigkeiten, falschen Übersetzungen und vergessenen Unterlagen.

      Mich hat doch keine darauf hingewiesen !   Warum hat mir das keiner gesagt ?”   

      höre ich leider oft. Es ist nun einmal so, dass nicht alle Behörden so richtig hilfreich sind.

      Für eine eventuelle notwendige juristische Ausarbeitung und Dokumentation arbeite ich mit verschiedenen Fachanwälten zusammen, die ich Ihnen dann fallbezogen vorstelle.

      Egal, ob Ihr Antrag bereits abgelehnt wurde oder Sie einen Antrag nach § 2 ZHG Approbation, § 13 ZHG oder BÄO stellen wollen, sollten Sie mit mir für die Ausarbeitung Ihrer Unterlagen einmal unverbindlich Kontakt aufnehmen.


      Hier geht es zum Kontaktformular



      Teilen
    • negativer Bescheid der Approbationsbehörde

      negativer Bescheid der Approbationsbehörde

      Teilen

      Negativer Bescheid der Behörde

      Keine Panik ! Leider sieht es anscheinend zunächst so aus, dass die Behörde anscheinend der Meinung ist, dass eine Gleichwertigkeit bei einem Vergleich der Ausbildungen nicht vorhanden ist.  Diese Ablehnung ist leider bei einigen Verwaltungsbehörden oft der Regelfall, die sich teilweise damit brüsten, dass dort noch kein Arzt aus einem Drittland die Approbation erhalten hat.


      Das sollten Sie zunächst überprüfen

       Was steht am Ende des Bescheides in der Rechtshelfbelehrung ?

      1.) Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
      2.) Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage erhoben werden. Diese Klage ist vor dem Verwaltungsgericht einzureichen.


      Bitte beachten Sie unbedingt die Monatsfrist.     Nach Ablauf von 4 Wochen wird der Bescheid rechtskräftig.


      Unterschied zwischen Widerspruch und Klage

      1.) Widerspruch
      Hier bleibt das Verfahren zunächst bei der Verwaltungsbehörde und man begründet seinen Widerspruch gegenüber der Verwaltung. Kommt es dann zu keinem positiven Ergebnis und bleibt die Behörde bei ihrer Auffassung kann auch dann die Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.

      2.) Klage
      In NRW Nordrhein-Westfalen ist bei Approbationsverfahren z.B. kein Widerspruch möglich, sondern es muss direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.

      Bescheidinhalte

      Ich habe inzwischen nahezu unzählige fehlerhaft begründete Bescheide der Behörden gelesen und archiviert. Abgesehen von offensichtlichen fehlangewendeten Gesetzestexten (z.B. Bezug auf die BÄO Bundesärzteordnung bei Zahnärzten) beziehen sich die meisten Fehler auf die in den Bescheiden zitierten und vorgelegten Gutachten.  Leider habe ich in den letzten Jahren nur wenige einwandfreies Gutachten gesehen.


      Gutachter machen oft die gleichen wiederkehrenden Fehler

      • – keine Günstigerprüfung
      • – fehlerhafte Fachzuordnung und fehlerhafte Fachzusammenlegungen
      • – fehlende oder falsch berechnete SWS
      • – falsche Zuordnung der Fachinhalte
      • – Nichterkennen der versteckten Fächer in einer russischen Ausbildung
      • – Nichtberücksichtigung der Internatur oder des praktischen Jahres
      • – Nichtberücksichtigung der praktischen Erfahrungen (Berufserfahrung)
      • – keine Berücksichtigung und Umrechnung der 60/45 Regelung bei arabischen Studiengängen


      Wenn Sie den Inhalt des erhaltenen Bescheides anzweifeln, sollten Sie kurzfristig Kontakt mit mir aufnehmen, damit wir gemeinsam die Details überprüfen. Bitte halten Sie stets die laufende Frist im Auge.


      Wichtig für bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren oder wenn die Fristen abgelaufen sind

      Durch die Novellierung des ZHG Zahnheilkundegesetzes und der BÄO Bundesärzteordnung  Ende April 2016 können in einigen Fällen auch bereits in der Vergangenheit (egal wann abgeschlossen) rechtskräftig abgeschlossene Verfahren unter gewissen Umständen vermutlich innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme der Gesetzesänderung wieder aufgenommen werden.

       

       


      Details kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt erklären.
      Empfehlung Rechtsanwalt Approbation

       


      Teilen
    • Die Behörde nimmt Ihren Approbationsantrag an und verweist Sie direkt auf die Kenntnisprüfung ?

      Die Behörde nimmt Ihren Approbationsantrag an und verweist Sie direkt auf die Kenntnisprüfung ?

      Teilen

      Schnelle Empfehlung der Behörde

       

      In zahlreichen Approbationsbehörden verweist man Sie nach einer oft flüchtigen ersten Kenntnisnahme Ihrer Unterlagen ziemlich schnell auf zwei Möglichkeiten.

      1.) Auswertung der Unterlagen durch einen von der Behörde vorgegebenen Gutachter bei Kostenübernahmeerklärung durch Sie.

      2.) Direkte Anmeldung zur Kenntnisprüfung.

      Erfahrungen der letzten Jahre

      Zahnmedizin

      1. Die Auswertung durch einen Gutachter dauert mehrere Monate und ich habe bisher in einigen speziellen Bundesländern noch kein positives Gutachten erlebt. Dieses liegt u.a. daran, dass den Zahnärzten in vielen Fällen vermittelt wird, dass man keine Zahnärzte aus den Drittländern braucht, da überhaupt kein Zahnärztemangel besteht. Es ist also eine politisch gewollte Lösung und dieses spiegelt sich auch oft in den gutachterlichen Feststellungen in einigen Bundesländen wider. Es sind meistens immer wieder die gleichen fehlerhaften Feststellungen. Hierbei spielt es anscheinend überhaupt keine Rolle, dass es bereits eine gefestigte Rechtsprechung gibt, die dieses widerlegt und den Gutachtern damit oft ein schlechtes Zeugnis ausstellt.
      2. Zwar erhalten Sie bei Verzicht auf ein Gutachten schneller einen Termin zur Kenntnisprüfung, jedoch lag in den vergangenen Jahren die Durchfallquote in der Zahnmedizin auf einem sehr hohen Level, teilweise bei 90 %. Ich kenne Fälle, wo Zahnärzte einen vorbildlichen fehlerfreien praktischen Teil vorgelegt haben und dann mit simplen Fragen (oft chemische Formeln) endgültig scheiterten. Es ist nun einmal so, dass bei der Kenntnisprüfung auf dem Niveau eines deutschen Abschlusses aufgesetzt wird. Dazu gehören alle Bereiche und wer kennt noch die Bio-Chemie Formeln aus den ersten Studienjahren ?

      Humanmedizin

      1. Die Auswertung durch die Gutachter dauert auch hier oft Monate. Positive Gutachten sind leider selten und es tauchen stets die Probleme u.a. in Pallitativ-, Schmerz- und Allgemeinmedizin auf.
      2. Zwar erhalten Sie bei Verzicht auf ein Gutachten schneller einen Termin zur Kenntnisprüfung, jedoch lag in den vergangenen Jahren die Durchfallquote in der Humanmedizin auf einem  hohen Level, teilweise bei 60 %.

      Ist die Kenntnisprüfung für Sie überhaupt notwendig ?

      Eine Kenntnisprüfung ist überhaupt nur notwendig, wenn es wesentliche Unterschiede bei einem Vergleich der Ausbildungsinhalte gibt.

      Novellierung der Gesetze im April 2016 und die Konsequenzen

      Die Novellierung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) und der Bundesärzteordnung BÄO ist am 18.4.2016 BGBl. S. 886 erfolgt.  Die Regelung setzt den durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikel 14 Absätze 1, 4 und 5 der Richtlinie 2005/36/EG um und berücksichtigt die neu gefasste Begriffsbestimmung in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie 2005/36/EG. Gem. § 2 Abs. 2 Satz 4 ZHG unterscheiden sich Fächer wesentlich, wenn deren Kenntnis eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Berufs ist und die in einem Drittland erworbene Ausbildung gegenüber der deutschen Ausbildung bedeutende Abweichungen hinsichtlich der Inhalte aufweist.

      Hierbei wurde der Begriff der „wesentlichen Unterschiede“ neu definiert und insbesondere die Ausbildungsdauer nicht mehr als Kriterium vorgesehen.

       

      In vielen Fällen der letzten Jahre konnte ich zahlreiche Ärzte vor der Kenntnisprüfung bewahren und beweisen, dass wesentliche Unterschiede überhaupt nicht vorhanden waren. Leider bewerten Behörden und Gutachter die vorgelegten Unterlagen oft unvollständig und die Fehler sind oft deutlich erkennbar. Allerdings reichen viele Ärzte auch extrem schlecht vorbereitete Unterlagen ein und beachten nicht die von der Behörde vorgeschriebenen Formen. Dieses führt dann oft zu monatelangen Verzögerungen und unnötigen Schriftwechsel.

      In vielen Gutachten findet man oft die gleichen wiederkehrenden Fehler


      • keine Günstigerprüfung
      • fehlerhafte Fachzuordnung und fehlerhafte Fachzusammenlegungen
      • fehlende oder falsch berechnete SWS
      • falsche Zuordnung der Fachinhalte
      • Nichterkennen der versteckten Fächer in einer russischen Ausbildung
      • Nichtberücksichtigung der Internatur
      • Nichtberücksichtigung der praktischen Erfahrungen (Berufserfahrung)
      • keine Berücksichtigung und Umrechnung der 60/45 Regelung

       

      “Wenn man nicht um die Approbation kämpft, hat man schon verloren.

      Sie sollten unbedingt überprüfen, ob Sie überhaupt alle Unterlagen in aufbereiteter Form vorgelegt haben und ob es überhaupt “wesentliche Unterschiede” gibt. Inzwischen haben die Stunden nur noch eine Indizwirkung und die gesammelten Erfahrungen durch “lebenslangens Lernen” haben einen hohen Ausgleichswert gefunden.

       

      Wichtig für bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren

      Durch die Novellierung der Gesetze Ende April 2016 können in Einzelfällen (nach Prüfung durch einen Rechtsanwalt) auch bereits in der Vergangenheit (egal wann abgeschlossen) rechtskräftig abgeschlossene Verfahren innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Gesetzesänderung wieder aufgenommen werden. Gerne vermittle ich Ihnen hierfür einen Rechtsanwalt.

      Tipps und Hinweise


      Wenn Ihnen der Beitrag gefallen hat, würde ich mich über ein  “gefällt-mir” Klick unten auf der Seite sehr freuen.
      Sie können diesen Blog rechts durch Angabe Ihrer eMail abonnieren und erhalten dann bei Erscheinen sofort neue Seiten, aktuelle Informationen und Diskussionen per eMail.


      Diese Seiten sollten Sie unbedingt kennnen

       


      Teilen