Schlagwort: Gleichwertigkeitsprüfung

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    FSP Hannover Medizin

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    FSP Medizin in Hannover bestanden

    Danke an den Doktor für diesen Bericht einer erfolgreichen Fachsprachprüfung Humanmedizin in Hannover.
    Gratulation zur bestandenen Prüfung und danke für die Details.
    Die FSP kann prinzipiell beliebig oft wiederholt werden, wobei die Behörden oft frühestens nach 3 Monaten einen neuen Termin geben.


    Interessanter Beitrag auf FB


    Guten Tag, liebe Kollege. Ihr habt Recht, jedes Bundesland hat seine eigene “Fälle”.
    Und die Fälle sind nicht mehr als 10-15 per Bundesland!
    Nur prüfende Ärzte wechseln sich, die Fälle bleiben aber unverändert. In Niedersächsische Ärtzekammer sind z.B 13 Fälle parat. Da Ich selber in Hannover, Niedersachsen wohne, wäre ich dankbar für jeder, die in Hannover seine FSP abgelegt, oder auch nicht hat hier mitteilen könnte, was für einen Fall er/sie gehabt hat.
    Bis jetzt weiss ich Bescheid nur über 3 Fälle:


    Herzinsuffizienz,
    Sprunggelenksfraktur
    und Sinusitis..


    Bitte meldet euch! Danke!


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    Protokoll einer erfolgreichen Fachsprachprüfung in Hannover 2017

     

     

    Herr May 68 jähriger Patient,der sich wegen seit heute Morgen bestehender zunehmender retrosternaler Thorakalschmerzen vorgestellt hat.
    Außerdem berichtete der Pat. ,dass die Schmerzen in den Hals und Mandibular sowie die linke obere Extrimitat ausgestrahlen hätten.
    Weiterhin erwähnte er,dass die Schmerzen von Nausea und kalten Schweiß (hyperhidrosis) begleitet seien.
    Zudem sagte er., dass er seit 6 Wochen an leicht Thorakalschmerzen leide ,die nur bei der Belastung aufgetreten seien und sich in Ruhe verbessert hätten.
    Veg. Anamnese war unauffällig bis auf Diarrhoe( ab und zu ). koloskopie sei durchgeführt worden und sei unauffällig gewesen.


    Vorerkrankungen:
    Diabetes mellitus seit 15 Jahre
    Art. Hypertonie seit 10 Jahren
    Hypercholesterinämie seit 10 Jahren
    Adipositas
    Nikotinabusus 55 py
    er sei vor 40 Jahren an Bandeinriss in der re. Arm operiert geworden
    Noxen:
    seltener Alkoholkonsum.
    Nikotinabusus 55 py.
    Medikamente:
    Ramipril 5 mg 1 0 0
    Metformin 1 0 0(die Dosis ist anamnestisch nicht bekannt).
    Atorvastatin 20 mg 0 0 1
    HCT 12.5 1 0 0
    Idioum ab und zu gegen Diarrhö
    er sei verheiratet aber wohne alleine und habe 2 erwachsene Kinder, die gesund seien.
    Die Eltern leben noch. Der Vater erleide Herzrythmusstörung. Die Mutter habe Niereninsuffizienz (Dialysepflichtig).
    Er habe 3 Brüder. Einer leide an Psoriasis.

    V.a:Herzinfarkt
    Aufklärung:Blutdruckmessung
    Fachbegriffe:
    Reanimatin
    Tinnitus
    Myom
    Leistenbruch
    Antidotum
    Augenhöhle

    Meinung von BVFS Sachverständigen W. Gerner

    FSP Fachsprachprüfung oder KP Kenntnisprüfung


    Wo liegt denn da eigentlich noch ein Unterschied?

    Es ist leider  in einigen wenigen Bundesländern deutlich zu beobachten, dass Prüflinge bei Fachsprachprüfungen durchfallen, weil Sie falsche Einschätzungen und Diagnosen abgeben. FSP werden dabei teilweise auf das Niveau einer Kenntnisprüfung gehoben.

    Dabei ist eigentlich genau geregelt:


    Wie läuft die Prüfung ab?  Welche Anforderungen werden gestellt? 


    Die Fachsprachprüfung findet als Einzelprüfung statt. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Prüfer, von denen mindestens einer selber Arzt ist.  Die Prüfung läuft folgendermaßen ab:

    1. Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch

    Dabei muss der Prüfling zeigen, dass er seinen Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen versteht. Er muss sich insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass er in der Lage ist, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patienten und deren Angehörige über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer
    geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.
    Dauer: 20 Minuten

    2. Dokumentation

    In diesem Teil fasst der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen, medizinischrelevanten Informationen in einem Arztbericht zusammen.
    Damit muss er nachweisen, dass er die deutsche Sprache auch schriftlich angemessen beherrscht, um Krankenunterlagen ordnungsgemäß führen und ärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können.
    Dauer: 20 Minuten

    3. Arzt-Arzt-Gespräch

    In diesem letzten Prüfungsteil gibt der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an das ärztliche Mitglied des Prüfungsausschusses weiter. Anschließend werden dem Prüfling Fragen gestellt. Hier muss er zeigen, dass er sich in der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe so klar und detailliert ausdrücken kann, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen oder zahnärztlichen
    Anordnungen und Weisungen Missverständnisse sowie hierauf berufende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind.
    Dauer: 20 Minuten

    Das ärztliche Fachwissen wird in der Fachsprachprüfung nicht überprüft.

    Der Sprachtest wurde erfolgreich abgelegt, wenn das Bewertungsgremium zu der Feststellung gelangt, dass der Antragsteller die o. g. Sprachanforderungen erfüllt.

    (Quelle: http://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/service/formulare-checklisten-150498.html)

    Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten

     

    Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen oder Fachsprachprüfungen berichte.

    Liebe Ärzte und Zahnärzte,

    ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über “sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote” berichten.

     

    Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).

     
    Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über ihre Prüfungen berichten.

    Ärzte und Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.

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    Fachsprachprüfung Kommentar

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  • Kenntnisprüfung Humanmedizin Sachsen-Anhalt

    Kenntnisprüfung Humanmedizin Sachsen-Anhalt

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    Bestandene Prüfung in Sachsen Anhalt

    Die Kenntnisprüfung Humanmedizin ist prinzipiell zu schaffen, auch wenn es in einigen speziellen Bundesländern leider eine extrem hohe Durchfallquote gibt.

    Diesmal ein positives Beispiel mit einem Bericht über eine bestandene Kenntnisprüfung Humanmedizin aus
    Halle Sachsen-Anhalt im Juni 2017.

    Kenntnisprüfung Halle

    Kenntnisprüfung Humanmedizin in Halle


    bestandene KP Halle Juni 2017       (Bericht authentisch von dem Arzt dankend übernommen)


     Prüfungskommission   (sehr nett und angenehm)

    Dr. med. Walldorf
    Dr. med. Siekmann
    OA Dr. med. Stoevesandt


    Teil 1 Patienten Aufnahme Gespräch (30 Minuten)

    Anamnese (noch keine Untersuchung)
    Meine Patient hat Schluckstörung seit 4 Wochen,

    Vorerkrankungen: Leber Zirrhose B, z.n Schädliche Alkoholgebrauch, Raucher


    Teil 2 (10 Minuten)

    Verordnung für weiter Diagnostik Labor EKG, Ultraschal, Endoskopie, Rötungen ….etc.


    Teil 3 (45 Minuten)

    Sie geben dir die Akte von Pat. mit Laborwerte, EKG, Ultraschal …etc und dazu die Vorbefunde und in dieser Zeit muss man den Brief schreiben (muss nicht viel detailliert Beschwerden, was wurde verordnet, Diagnosen ggf. DD, Prognose, und Therapieplan und Epikrise, bekommt man dazu Rote Liste und medizinische Wörterbuch.


    Teil 4 (mit Patientenuntersuchung und 3 Prüfern)

    Pat. Kurzvorstellen und dann sie fangen mit den Fragen an.

    Erste Prüfer:
    Einteilung OesophagusKarzinom, (Mikroskopisch Einteilung) welche Teil von Oesophagus ist betroffen, Metastasen
    Leber Untersuchung, Leberzirrhose, Zeichnen von Leberzirrhose, Aszites untersuchen

    Zweite Prüfer:
    derselbe Pat leidet an schmerzen seit 1 Woche im Bereich Unterschenkel
    Was konnte sein, ich habe gesagt TVT, Fragen: Risiko Faktoren für TVT, wie untersuchen Sie, Klinische Zeichnen.

    Warum TVT ist gefährlich, 5 Karzinoms die an den Knochen metastasieren und von welche Metastasen in Konchen haben die Chirurgen eine Große Respekt ( ich wusste nicht, er sagte Metastasen von Nieren Karzinom man muss erstmal die Tumore embolieren dann operieren, Gefahr von Starke Blutung )

    Dritte Prüfer:
    Warum Lungen Embolie gefährlich,( erhöhte pal. Druck und rt. Herz Belastung) der Weg von Embolie erklären von Unterschenkel bis Lungen (Anatomie)


    Teil 5

    Herzreanimation: ich mache Herzmassage und der andere Kollege macht Beatmung mit Ambo für 2 Minuten und dann wechseln wir.

    (hier ist wichtig als Team zu arbeiten, wer macht die Herzmassage muss die N.30 laut sagen so die andere Kollege kann mit Beatmung anfangen, wichtig ist der Kopf von die Puppe nach hinten ziehen und die Hals strecken, normalerweise ist die Puppe mit einem Computer verbunden und es wird der Reanimation beurteilt)
    Blutgruppe Test (Bedside Test)

    (gute Mischung ist wichtig)


    Teil 6 (Alle Prüflinge zusammen)

    Jeder bekommt EKG und Röntgen Bild (man muss eine Karte einziehen)
    Meine war Herzschrittmacher mit Vorhofflimmern/Femur-Hals Fraktur

    Die anderen Kollegen hatten:

    AV block II Mobitz/Paralytische Illes
    Distal Radius Fraktur /Extrasystole
    Röntgen Thorax (ich könnte nicht sehen, aber der Prüfer hat ihn über mediastinaler Raumforderung gefragt!!) / STEMI

    Und natürlich sie fragen viel über jede EKG, und Röntgenbilder (was sehen Sie) Ursache, Einteilung, Behandlung Möglichkeiten, Komplikationen, wann muss operieren.


    letzte Teil

    Fragen: Pneumothorax Einteilung , Ursache, Behandlung, Drainage Sorten und Methoden, Komplikationen

    Pat. Erklärung Op proximal Femur Frakturen
    Junge pat unter Stress kommt mit Hyperventilation, DD, was machen sie,
    Warum so passiert (respiratorische Alkalose, Behandlung)
    Gastrointestinal Blutungen, Einteilung, Klinik, Ursache, Behandlung, (in Ihre Praxis, was machen Sie)
    Hernien, Definition, Einteilung, Klinik, Behandlung, Komplikationen.

    Und noch andere Fragen aber ich kann nicht alles erinnern.


    Die Prüfer sind nett und angenehm

    Wir waren 4 Ärzte , 2 davon haben bestanden.
    Es war lang vom 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit Pausen zwischen die Teile.

    Ich habe von innere Medizin/Chirurgie fragen und Antwort- last Minute Pharmakologie – Bildgebende verfahren- die 50 wichtigste fall in EKG, AMBOSS Untersuchung Videos, die Vorbereitung gemacht, andere Kollegen von Fall Bücher aber meine Meinung nach Fall Buch reicht nicht für Sachsen-Anhalt Prüfung, besser von frage und Antworten Bücher.


    Die Prüfung ist nicht schwer aber Druck und Stress sind groß und ohne gute Vorbereitung es wird schwierig.


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  • Fachsprachprüfung Medizin Begriffe

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    Fachsprachprüfung Begriffe und Leistungen


    Diese Begriffe sollten Sie kennen, beschreiben und etwas dazu sagen können.


    Synkope

    – Hypogykämie
    – DM/Diabetes insipidus

    Kardio

    – Herzinfarkt
    – Herzinsuffizienz

    Abgeschlagenheit

    – Schlafapnoe
    – Anämie / Leukämie
    – Herpes Zoster

    Zephalgie

    – Schlaganfall
    – Meningitis/FSME
    – Migräne
    – Epilepsie

    Resp

    – Pneumonie
    –  Asthma
    – Lungenembolie
    – Bronchialkarzinom

    Unfall

    – Pneumothorax
    – Milzruptur
    – Patellarfraktur
    – Sprungsgelenkfraktur
    – Bandscheibenvorfall

    Dysphagie

    – Hypo/Hyper-Thyreose
    – Hodgkin Lymphom
    – Angina Tonsillitis/Infektiöse Mononukleose
    – Achalasie
    – Ulcus
    – Ösophagus Karzinom

    Bein

    – TVT
    – pAVK
    – Erysipel
    – Borreliose
    – Gicht
    – Ulcus cruris
    – Melanom/Basaliom

    Bauch

    – Appendizitis
    – Divertikulitis
    – Pankreatitis
    – Cholezystitis
    – Morbus Crohn
    – Gastroenteritis
    – Kolonkarzinom
    – Nephrolithiasis / Pyelonephritis

     

     

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  • Berufserfahrung und Zeugnisse

    Berufserfahrung und Zeugnisse

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    Zeugnisse und Berufserfahrung müssen den Anforderungen der Behörden entsprechen

    Zeugnisse und Berufserfahrung


    Während meiner Telefonsprechstunde habe ich immer viel Zeit, mit mit den Problemen und Fragen der Zahnärzte und Ärzte zu beschäftigen.

    Ein Hauptproblem war diesmal, dass der ZA ein nicht sehr aussagefähiges Curriculum hatte und die Appro-Behörde dann nach einem erfolgtem Gutachten die Gleichwertigkeit verneinte.

    Der ZA konnte nicht verstehen, dass seine 12 jährige Berufstätigkeit nicht zum Ausgleich ausreichen würde. Das Problem liegt allerdings in den Details. Wer bestätigt in welcher Form die Berufstätigkeit ?
    Die Behörden verlangen quantitative und qualitative Zeugnisse.

    quantitativ = Mengenangeben, Dauer und belastbare Zahlenwerte
    qualitativ = Inhaltliche Angaben zu den Tätigkeiten

    Wenn diese Angaben nicht vorliegen, können die Gutachter die Berufserfahrung meistens nicht einschätzen oder bewerten.

    Inhaltliche Überprüfung


    Ganz wichtig ist eine Überprüfung auf plausible Daten. Ein falsch ausgestelltes Datum hat in einem Verwaltungsstreit das Gericht an dem Wahrheitsgehalt der vorgelegten Unterlagen zweifeln lassen und der Antragsteller hat verloren. Ganz schlecht ist es, wenn Zeugnisse später korrigiert und ergänzt werden. Dieses führt regelmäßig dazu, dass die Inhalte dann angezweifelt werden und das Zeugnis keinen Wert mehr hat.

    Leider kommt es immer wieder zu fehlerhaften Übersetzungen von Fachbegriffen und Fächern, da die Dolmetscher oft die Materie nicht kennen. Dann wird in der Übersetzung aus Orthopädie schnell einmal Kieferorthopädie.

    Beratung durch mich möglichst vor Einreichung an Behörde


    Sie können vor Einreichung der Zeugnisse unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen.


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  • Approbation ohne Kenntnisprüfung möglich

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    Approbation ohne Kenntnisprüfung

    In zahlreichen Approbationsverfahren in nahezu allen Bundesländern konnte ich in Zusammenarbeit mit versierten Fachanwälten bereits die Approbation von Ärzten und Zahnärzten aus Drittländern ohne Kenntnisprüfung erreichen.

    In allen Fällen erfolgten detaillierte Ausarbeitungen. Hierzu waren Nachfragen an den Universitäten, der Vergleich der Studiengänge incl. eventueller Praktika notwendig. Eine große Rolle spielte die Berufserfahrung der Ärzte / Zahnärzte, die quantitativ und qualitativ nachgewiesen werden musste.

    In einigen Fällen stellte sich heraus, dass die Sachbearbeiter der Approbationsbehörden nicht auf dem neussten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung waren und Durchführungsbestimmungen leider oft rechtsfehlerhaft umgesetzt wurden.


    Sieg vor dem Verwaltungsgericht

    Das Verfahren für meine Frau vor Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht war damals (nach meinen Informationen) der Durchbruch.

    Details hierzu: http://www.rossbach-beispielstundenplan.de/

    Hier wurde anscheinend erstmals durch einen neutralen Gerichtsgutachter festgestellt, dass der zuvor schon seit Jahren von der Verwaltung als Parteigutachter eingesetze Prof. Dr. Dr. R ein falsches Gutachten erstellt hatte. In Köln konnte ich einen weiteren Fall verfolgen, indem das Gutachten eines Prof. Dr. F wiederum durch einen Gerichtsgutachter kritisiert wurde. Die Kammer hielt es schlicht für nicht nachvollziehbar und der Justitiar der Approbationsbehörde hob noch im Gerichtssaal den ablehnenden Bescheid auf und verpflichtete sich, dem Zahnarzt die Approbation zu erteilen.

    Die Verfahren, ob gerichtlich oder aussergerichtlich zeigen deutlich, dass für eine erfolgreiche Durchsetzung des Approbationsanspruches nach § 2 ZHG zwei wesentliche Punkte gibt, die nahtlos zusammen greifen müssen.

    1. Gezielte Erstellung eine Dokumentation mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen.
    2. Fachkundige juristische Ausarbeitung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

    Als BVFS Sachverständiger erstelle ich seit einiger Zeit detaillierte Auswertungen, wobei ich den Ärzten genau erkläre, welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden. Für die juristische Ausarbeitung und Dokumentation arbeite ich mit Fachanwälten zusammen, die ich Ihnen fallbezogen vorstelle.

    Egal, ob Ihr Antrag bereits abgelehnt wurde oder Sie einen Antrag nach § 2 Approbation, § 13 ZHG oder nach BÄO stellen wollen, sollten Sie mit mit für die Ausarbeitung Ihrer Unterlagen unverbindlich Verbindung aufnehmen.



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  • negativer Bescheid der Approbationsbehörde

    negativer Bescheid der Approbationsbehörde

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    Negativer Bescheid der Behörde

    Keine Panik ! Leider sieht es anscheinend zunächst so aus, dass die Behörde anscheinend der Meinung ist, dass eine Gleichwertigkeit bei einem Vergleich der Ausbildungen nicht vorhanden ist.  Diese Ablehnung ist leider bei einigen Verwaltungsbehörden oft der Regelfall, die sich teilweise damit brüsten, dass dort noch kein Arzt aus einem Drittland die Approbation erhalten hat.


    Das sollten Sie zunächst überprüfen

     Was steht am Ende des Bescheides in der Rechtshelfbelehrung ?

    1.) Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
    2.) Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage erhoben werden. Diese Klage ist vor dem Verwaltungsgericht einzureichen.


    Bitte beachten Sie unbedingt die Monatsfrist.     Nach Ablauf von 4 Wochen wird der Bescheid rechtskräftig.


    Unterschied zwischen Widerspruch und Klage

    1.) Widerspruch
    Hier bleibt das Verfahren zunächst bei der Verwaltungsbehörde und man begründet seinen Widerspruch gegenüber der Verwaltung. Kommt es dann zu keinem positiven Ergebnis und bleibt die Behörde bei ihrer Auffassung kann auch dann die Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.

    2.) Klage
    In NRW Nordrhein-Westfalen ist bei Approbationsverfahren z.B. kein Widerspruch möglich, sondern es muss direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.

    Bescheidinhalte

    Ich habe inzwischen nahezu unzählige fehlerhaft begründete Bescheide der Behörden gelesen und archiviert. Abgesehen von offensichtlichen fehlangewendeten Gesetzestexten (z.B. Bezug auf die BÄO Bundesärzteordnung bei Zahnärzten) beziehen sich die meisten Fehler auf die in den Bescheiden zitierten und vorgelegten Gutachten.  Leider habe ich in den letzten Jahren nur wenige einwandfreies Gutachten gesehen.


    Gutachter machen oft die gleichen wiederkehrenden Fehler

    • – keine Günstigerprüfung
    • – fehlerhafte Fachzuordnung und fehlerhafte Fachzusammenlegungen
    • – fehlende oder falsch berechnete SWS
    • – falsche Zuordnung der Fachinhalte
    • – Nichterkennen der versteckten Fächer in einer russischen Ausbildung
    • – Nichtberücksichtigung der Internatur oder des praktischen Jahres
    • – Nichtberücksichtigung der praktischen Erfahrungen (Berufserfahrung)
    • – keine Berücksichtigung und Umrechnung der 60/45 Regelung bei arabischen Studiengängen


    Wenn Sie den Inhalt des erhaltenen Bescheides anzweifeln, sollten Sie kurzfristig Kontakt mit mir aufnehmen, damit wir gemeinsam die Details überprüfen. Bitte halten Sie stets die laufende Frist im Auge.


    Wichtig für bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren oder wenn die Fristen abgelaufen sind

    Durch die Novellierung des ZHG Zahnheilkundegesetzes und der BÄO Bundesärzteordnung  Ende April 2016 können in einigen Fällen auch bereits in der Vergangenheit (egal wann abgeschlossen) rechtskräftig abgeschlossene Verfahren unter gewissen Umständen vermutlich innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme der Gesetzesänderung wieder aufgenommen werden.

     

     


    Details kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt erklären.
    Empfehlung Rechtsanwalt Approbation

     


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